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Fußschutz

Informationen zu Sicherheitsschuhen

Wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, herabfallende oder herunterrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, sind Sicherheitsschuhe vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu benutzen.

Der Bereich Fuß-Schutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutz-stufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff “Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

1. Grundanforderungen und Prüfverfahren nach DIN EN 344  bzw. 20344 bei Sicherheits, Schutz und Berufsschuhen für den gewerblichen Gebrauch.

2. Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345 bzw. 20345 mit Zehenkappe für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von  200 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung S).

3. Schutzschuhe nach DIN EN 346 bzw. 20346 mit Zehenkappe für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 100 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung P).

4. Berufsschuhe nach DIN EN 347 bzw. 20347 ohne Zehenkappe. Wenn eine Kappe vorhanden ist, werden keine Anforderungen an sie gestellt (Kurzbezeichnung O).

5. Gießer- und Schweißerstiefel nach EN ISO 20349. Spezialstiefel für die metallverarbeitende Industrie. Die Norm EN ISO 20349 stellt erweiterte Anforderungen an die Ausstattung von Gießer- und Schweißerstiefeln. Die Schuhe müssen verschiedene Prüfverfahren im Zusammenhang mit extremer Wärmeeinwirkung und Kontakt-einwirkung mit geschmolzenem Metall standhalten. Dies gilt besonders für die Beschaffenheit des Obermaterials sowie für die Hitzebeständigkeit des Sohlenkomplexes.

Der Einsatz der jeweiligen Schuhe richtet sich nach der Art der Gefährdung. Bei allen Schuhen können Zusatzanforderungen erforderlich werden (z. B. Anforderungen an die Wärme- oder Kälteisolierung, Durchtrittsicherheit oder den elektrischen Durchgangswiderstand). Diese Schuhe sind dann entsprechend zu kennzeichnen.

OB EN 20347
erfüllt die Grundanforderungen

O1 EN 20347
geschlossener Fersenbereich · Antistatik und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

O1P EN 20347
wie O1, jedoch zusätzlich mit durchtrittsicherer Zwischensohle

O2 EN 20347
wie O1, jedoch zusätzlich für Bereiche, in denen die Entwicklung von Nässe zu erwarten ist

O3 EN 20347
wie O2, jedoch zusätzlich durchtrittsicher, profilierte Laufsohle

SB EN 20345
erfüllt die Grundanforderungen · kann im Fersenbereich offen sein

S1 EN 20345
mit Stahlkappe bzw. Kunststoffkappe oder Alukappe – für Bereiche, in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist, geschlossener Fersenbereich, Antistatik und Engergieaufnahme-vermögen im Fersenbereich

S1P EN 20345
wie S1, jedoch zusätzlich mit durchtrittsicherer Zwischensohle (nur für Trockenbereiche)

S2 EN 20345
mit Stahlkappe bzw. Kunststoffkappe oder Alukappe – wie S1 und zusätzlich für Bereiche, in denen die Entwicklung von Nässe zu erwarten ist

S3 EN 20345
mit Stahlkappe bzw. Kunststoffkappe oder Alukappe und durchtrittsicherer Zwischensohle – für Bereiche wie S2, also dort, wo Feuchtigkeit zu erwarten ist und zusätzlich die Gefahr des Ein-tretens von spitzen und scharfen Gegenständen, insbesondere in der Bauwirtschaft sowie in der Steine-Erden-Industrie

S5 EN 20345
durchtrittsicher, profilierte Laufsohle, Antistatik und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

A:antistatischer Schuh
E:Energieaufnahme im Fersenbereich
WRU:Schaft, Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
WR:wasserabweisender Schuh
P:Durchtrittsicherheit
CI:Kälteisolierung
HI:Wärmeisolierung
HRO:Hitzebeständigkeit gegen Kontaktwärme
M:Schutz des Mittelfußknochens
CR:schnittfester Schaft
FO:öl- und bezinresistente Schuhe
SRA: Probelaufsohle: Keramik Schmiermittel: H20 + Reinigungsmittel
SRB:Probelaufsohle: Stahl
Schmiermittel: Glyzerin
SRC:(SRA + SRB)
Fe:       Gießerstiefel: Prüfung des Widerstands gegen Einwirkung von geschmolzenem Metall (Eisen 1400 °C)
WG: Schweißerstiefel: Prüfung des Widerstands gegen Einwirkung von geschmolzenen Metallspritzern Schutz  gegen Hitze und Flammen    

Hinweis: Die BGR 191/DGU 112-191 regelt die Benutzung von Fuß- und Knieschutz am Arbeitsplatz. 2007 sorgte eine Novellierung der Regel dafür, dass Arbeitsgeber und Arbeitnehmer bei der Wahl ihrer Arbeitssicherheitsschuhe und vor allem bei orthopädieschuhtechnischen Veränderungen besonders aufpassen müssen.

Bei jeder orthopädischen Schuhzurichtung oder Verwendung einer Einlage muss ein unabhängiges Prüfinstitut bestätigen, dass der Arbeitsschuh noch den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entspricht.

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