EN 341: Abseilgeräte
EN 353-2: mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 354: Verbindungsmittel
EN 358: persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und zur Verhinderung von Abstürzen
EN 360: Höhensicherungsgeräte
EN 361: Auffanggurte
EN 363: Auffangsysteme
EN 795: Anschlageinrichtungen
Die Produkte unterliegen der PSA-Kategorie 3 – PSA gegen tödliche oder schwere und unumgängliche Gefahren. Unterweisungen mit Übungen sind bei persönlicher Schutzausrüstung der Kategorie III erforderlich. Sie sind vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, im Rahmen der jeweiligen Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen erforderlich.
Benutzungsdauer
Die Benutzungsdauer von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung, sowie alle notwendigen gesetzlichen Bestimmungen und Regelwerke der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand prüfen zu lassen. Hier müssen die Produkte in der Regel im Prüfungszeitraum zum Hersteller oder aber einer autorisierten Prüfstelle (Sachkundiger nach BGG 906) eingesandt werden.
Schulungen
Nach erfolgreichem Abschluss der „Ausbildung zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz (gem. BGG 906)“ sind die Schulungsteilnehmer befähigt, eine Sachkundeprüfung der PSA gegen Absturz durchzuführen.
Die MAS GmbH bietet praxisbezogene Schulungen und Seminare rund um das Thema „PSA gegen Absturz“ und „Absturzsicherung“ an.